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08 okt

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09 okt

Warum steht dieser Newsletter im Einklang mit dem GDPR?

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Ein berechtigtes Interesse: Direktmarketing
Diese E-Mail entspricht der geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere Artikel 6.1(f) der Allgemeinen Datenschutzverordnung, auch bekannt als GDPR.

f) die Verarbeitung ist erforderlich, um die berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten zu schützen, es sei denn, diesen Interessen stehen die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Ein weiterer Verweis auf Erwägungsgrund 47:

(47) Die berechtigten Interessen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen, einschließlich der Interessen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen, an den die personenbezogenen Daten weitergegeben werden können, oder eines Dritten, können eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung darstellen, sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person diese Interessen nicht überwiegen, wobei die angemessenen Erwartungen der betroffenen Person aufgrund ihrer Beziehung zu dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zu berücksichtigen sind. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise dann bestehen, wenn eine relevante und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen besteht, in Situationen, in denen die betroffene Person ein Kunde ist oder bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen angestellt ist. In jedem Fall sollte eine sorgfältige Bewertung vorgenommen werden, um festzustellen, ob ein berechtigtes Interesse besteht, sowie um festzustellen, ob eine betroffene Person vernünftigerweise erwarten kann, dass die Verarbeitung zu diesem Zweck zum Zeitpunkt und im Zusammenhang mit der Erhebung der personenbezogenen Daten durchgeführt wird. Insbesondere können die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person die Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen überwiegen, wenn personenbezogene Daten unter Umständen verarbeitet werden, unter denen die betroffenen Personen eine weitere Verarbeitung vernünftigerweise nicht erwarten können. Da es Sache des Gesetzgebers ist, die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden zu schaffen, sollte diese Rechtsgrundlage nicht für die Verarbeitung durch Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gelten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Verhinderung von Betrug unbedingt erforderlich ist, ist ebenfalls ein legitimes Interesse des betreffenden für die Datenverarbeitung Verantwortlichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke des Direktmarketings kann als im Sinne eines berechtigten Interesses durchgeführt angesehen werden.

Prüfung des berechtigten Interesses (LIA, Bewertung des berechtigten Interesses)
Gibt es ein legitimes Interesse?
Ja, Direktmarketing, Artikel 6.1(f) der Allgemeinen Bedingungen

Ist die Verarbeitung notwendig, um dieses legitime Interesse zu erreichen?
Ja, die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein integraler Bestandteil des Direktmarketings. Ohne diese Daten gäbe es kein Direktmarketing, da die Kommunikation nicht personalisiert und auf die Zielgruppe zugeschnitten werden kann.

Gleichgewicht zwischen dem legitimen Interesse und der Privatsphäre der betroffenen Person
Ihre Kontaktdaten erscheinen in unserer Datenbank, weil Sie:
den Newsletter abonniert hat; oder
eine Kontaktanfrage gesendet hat; oder
eine Reservierungsanfrage gesendet hat; oder uns auf andere Weise kontaktiert hat
Da eine frühere Beziehung zum Hotel Stiemerheide – Restaurant De Kristalijn besteht, können Sie erwarten, dass wir Ihre Daten für Direktmarketingzwecke aufbewahren.
Es werden nur die E-Mail-Adresse und eventuell der Name verarbeitet und keine persönlichen Daten, die sich auf medizinische, religiöse,..;
Sie können jederzeit darauf zugreifen oder den Newsletter abbestellen;
Sie befinden sich nicht in einer Abhängigkeitsposition.
Fazit: Die Bilanz zwischen dem berechtigten Interesse und der Privatsphäre der betroffenen Person ist positiv.

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